Erstellt am Mo. 06.04.2009
Kat-ID: 20 Kat-Name: Recht !Kat-ID: 21 Kat-Name: Widerruf !
§ 312a Verhältnis zu anderen Vorschriften
Steht dem Verbraucher zugleich nach Maßgabe anderer Vorschriften ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 dieses Gesetzes, nach § 126 des Investmentgesetzes zu, ist das Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312 ausgeschlossen.
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